Lüftung mit Wärmerückgewinnung und digitale Systeme zur Betriebsoptimierung. Wer dicht dämmt, muss lüften — und übersieht diese Förderung im Antrag regelmäßig.
Zu diesem Thema ist bisher ein Programm erfasst. Die Einzelheiten stehen auf seiner Seite.
Hinweis Wir geben die veröffentlichten Förderrichtlinien wieder und nennen zu jeder Angabe die Quelle und den Stand. Über Ihren Antrag entscheidet allein der Fördermittelgeber — eine Zusage ist damit nicht verbunden, und Förderbedingungen ändern sich häufig.
Wichtig zur Reihenfolge: Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein — und als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Zugleich verlangen die Programme, dass bei der Antragstellung bereits ein solcher Vertrag vorliegt. Aufgelöst wird das durch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag, die ihn an die Förderzusage knüpft. Ohne diese Bedingung ist der Vertragsschluss der Vorhabenbeginn, und der Antrag kommt zu spät. Die genaue Reihenfolge steht auf jeder Programmseite unter „So läuft der Antrag".
Dies ist keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung. Wer wissen möchte, welche Programme sich im eigenen Fall kombinieren lassen, findet das bei einer Energieberatung, der Verbraucherzentrale oder direkt beim Fördermittelgeber. Alle Angaben ohne Gewähr — fällt Ihnen ein falscher Wert auf, schreiben Sie uns gern.