Förderung: Heizung
Drei verschiedene Programme betreffen die Heizung, und sie schließen einander nicht aus — sie fördern verschiedene Dinge an verschiedenen Geräten. Wer das verwechselt, beantragt das falsche.
Zuschuss für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien im selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäude.
30 % Grundförderung · bis 28.000 € förderfähige Kosten · KfW
Zuschuss für den hydraulischen Abgleich und andere Maßnahmen, die eine bestehende Heizung effizienter machen.
15 % Grundförderung · bis 30.000 € förderfähige Kosten · BAFA
Die Hälfte der Kosten für einen Staubabscheider oder eine vergleichbare Maßnahme an einer bestehenden Holz- oder Pelletheizung.
50 % Grundförderung · bis 30.000 € förderfähige Kosten · BAFA
Welches Programm gilt wann
- Die alte Heizung soll raus — Heizungsförderung der KfW (458). 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 beziehungsweise 80 %. Das ist das Programm mit den großen Beträgen — und mit den Boni, die an Fristen hängen.
- Die Heizung bleibt, soll aber besser laufen — Heizungsoptimierung beim BAFA. 15 % auf den hydraulischen Abgleich, neue Pumpen, Rohrdämmung und Regelungstechnik. Nur für Gebäude bis fünf Wohneinheiten.
- Eine Holz- oder Pelletheizung staubt zu stark — Emissionsminderung an Biomasseheizungen beim BAFA. 50 % — der höchste Satz der BEG EM für Einzelmaßnahmen, und der am wenigsten bekannte. Einzelraumfeuerungen wie der Kaminofen zählen nicht dazu.